Der 1. SC Gröbenzell sagt DANKE!


Wir möchten uns bei allen Sponsoren bedanken, die den Verein mit Sponsoring oder Spenden unterstützen, damit wir nicht nur eine erfolgreiche Jugendarbeit machen können, sondern auch im Herren- und Frauenbereich erfolgreich weiter arbeiten können.

Haben Sie Interesse an Bandenwerbung? Trikot-Sponsoring oder wollen uns mit einer Spende unterstützen?

Kontoverbindung für Sponsoren & Spender:

Herrenabteilung:
1.SC Gröbenzell Fußball Herren, IBAN: DE19700530700003913548, BIC: BYLADEM1FFB, Sparkasse FFB.

Frauenabteilung:
1.SC Gröbenzell Fußball Frauen, IBAN: DE44700530700032322943, BIC: BYLADEM1FFB, Sparkasse FFB.

Jugendabteilung:
1.SC Gröbenzell Fußball Jugend, IBAN: DE62700530700031924434, BIC: BYLADEM1FFB, Sparkasse FFB.

Inklusion:
1.SC Gröbenzell Fußball Inklusion, IBAN: DE89700530700031960032, BIC: BYLADEM1FFB, Sparkasse FFB.

 

Vorgehen bei Sponsoring (z.B. Trikots mit Firmen-Logo): 

1) Bei Trikotbestellung die Rechnung auf den Verein ausstellen lassen:
1. SC Gröbenzell e.V.
Abt. Fußball
Wildmoosstraße 36 
82194 Gröbenzell

2) Der Verein bezahlt die Rechnung an den Shop und erstellt im Anschluss eine Sponsoring-Rechnung, die auf Sponsor ausgestellt wird (entspricht dem Rechnungsbetrag der Shop-Rechnung).

3) Sponsoring-Rechnung an die angegebene Bankverbindung überweisen. Diese Rechnung fungiert als Quittung für das Finanzamt.

 

Vorgehen bei Spenden: 

Bitte im Verwendungszweck unbedingt „SPENDE“ angeben und ob das Geld zweckgebunden weitergegeben werden soll (z.B. SPENDE für Herren / Frauen / Jugend oder eine bestimmte Mannschaft). Bitte beachten Sie, dass eine Spendenquittung erst nach jedem Quartal ausgestellt wird und sich deshalb die Ausstellung, je nach Eingang der Spende, verzögern kann.

Sollten Sie Interesse haben den 1. SC Gröbenzell e.V. Abt. Fußball zu unterstützen, dann stehen wir Ihnen jederzeit für ein Gespräch zur Verfügung. Wenden Sie dazu sich bitte an unseren Hauptkassier.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Spenden/Sponsoring

1) Was ist der Unterschied zwischen einer Spende und Sponsoring?

Eine Spende ist frei von jeder Gegenleistung und unterstützt einen gemeinnützigen Zweck in voller Höhe.

Für alle Zuwendungen, bei denen eine Gegenleistung gewünscht wird – wie zum Beispiel das Abdrucken eines Firmenlogos oder die Darstellung eines Berichtes auf der Webpräsenz der Fußballabteilung mit Verlinkung oder als Flock auf Trikots, handelt es sich um Sponsoring. Statt einer Spendenbescheinigung wird beim Sponsoring eine Rechnung ausgestellt und möglicherweise anfallende Steuern werden darauf ausgewiesen. Insbesondere für Firmen ist Sponsoring interessant, weil sie die gesponserte Summe ohne Höchstgrenze als Betriebskosten steuerlich absetzen können.

2) Welche Vorteile bietet Sponsoring für eine Firma?

Sponsoringaufwendungen sind beim Sponsor als Betriebsausgaben grundsätzlich unbeschränkt abzugsfähig, während die Spende, steuerlich nur in bestimmten Höchstgrenzen abzugsfähig ist.
Um das Sponsoring als Betriebsausgaben abzuziehen, muss das Sponsoring  lediglich „betrieblich veranlasst“ sein. Es genügt hierfür, dass sich das sponsernde Unternehmen wirtschaftliche Vorteile, durch zum Beispiel Werbung oder einen positiven Imagetransfer, verspricht.
Beispiel: Auswirkungen des Sponsorings auf die Steuerlast bei einer GmbH:

Ohne Sponsoring:
Gewinn vor Gewerbesteuer    100.000 €
Gewerbesteuer – 10,50 %      – 10.500 €
Körperschafts-St. – 15,00 %   – 15.000 €
Steuerlast                               25.000 €
Ihrer GmbH bleiben                 75.000 €

Mit Sponsoring (10.000 € werden als Werbungskosten vom Gewinn abgezogen):
Gewinn vor Gewerbesteuer     90.000 €
Gewerbesteuer – 10,50 %        9.450 €
Körperschafts-St. – 15,00 %    13.500 €
Steuerlast                               22.950 €
Ihrer GmbH bleibt                    67.050 €

Fazit: Wenn Sie eine gemeinnützige Stiftung mit 10.000 Euro sponsern, sparen Sie in diesem Beispiel Steuern in Höhe von 2.550 Euro ein. Die Werbung, die Sie durch das Sponsoring erhalten, kostet Sie somit statt 10.000 Euro nur 7.450 Euro.


3) Kann ich auch für eine Gegenleistung spenden, statt sponsern?

Leider nicht. Das Gemeinnützigkeitsrecht ist hier sehr streng. Sobald eine Gegenleistung für eine Zuwendung von Seiten einer gemeinnützigen Organisation erbracht wird (hierzu zählt jede Art der Werbung, die über die Erwähnung „bloßen Dankes“ hinausgeht), gilt dies als Sponsoring, da Steuern abgeführt werden müssen.


4) Wird Material mit dem Firmenlogo als Spende oder Sponsoring gewertet?

Handelt es sich um Material, das einen deutlichen Werbeeffekt erzielt (zum Beispiel: Trikots oder Mützen mit Firmenlogo), dann gilt dies als Sponsoring. Wird Material ohne Werbeaufdruck zugewendet, handelt es sich hingegen um eine Sachspende, für die eine Spendenbescheinigung über den Verkehrswert, einschließlich Umsatzsteuer, ausgestellt wird.

5) Wann erhalte ich eine Spendenbescheinigung?

Spendenbescheinigungen stellt der 1. SC Gröbenzell e.V. bei freiwilligen und gegenleistungsfreien Zuwendungen aus. Sie können für die Arbeit der Fußballabteilung im Allgemeinen, oder für eine bestimmte Mannschaft spenden.